Kaum ein Begriff fällt in Beratungsgesprächen so oft — und kaum einer wird so selten erklärt. Was die gesetzliche Einlagensicherung wirklich abdeckt, wo ihre Grenzen liegen und was darüber hinaus gilt.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten — Festgeld, Flexgeld, Tagesgeld — bis 100.000 Euro je Anleger und Institut. Sie greift automatisch, ohne Antrag, und zahlt im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Arbeitstagen aus.
Wertpapiere brauchen keine Einlagensicherung: Sie gehören Ihnen — nicht dem Institut.
Für größere Einlagenbeträge empfehlen wir die Aufteilung: Ehepartner verdoppeln die Grenze auf einem Gemeinschaftskonto, und die Kombination aus Einlagen und endfälligen Anleihen verteilt das Vermögen zusätzlich auf rechtlich getrennte Schutzmechanismen.