AGFA Finance ist die deutsche Zweigniederlassung eines europäischen Instituts — zugelassen nach § 53 KWG. Was juristisch klingt, hat für Anleger sehr praktische Konsequenzen. Die wichtigsten Antworten.
Nach § 53 Kreditwesengesetz gilt die deutsche Zweigstelle eines ausländischen Instituts selbst als Institut. Die Folge: Sie unterliegt der vollen deutschen Aufsicht — mit eigener BaFin-ID, eigener Geschäftsleitung und eigener Rechnungslegung in Deutschland.
Für Sie als Anleger fühlt sich eine § 53-Zweigstelle an wie ein deutsches Institut — weil sie aufsichtsrechtlich eines ist.
Die Zulassung wurde am 25. Dezember 2008 erteilt und umfasst das Einlagen- und Wertpapiergeschäft der Niederlassung. Alle Registerdaten sind öffentlich in der BaFin-Datenbank einsehbar — den direkten Link finden Sie in unserem Impressum.